Altlasten bezeichnen einen abgrenzbaren Teil der Erdoberfläche, welcher umwelt- oder gesundheitsschädliche Veränderungen des Bodens oder des Grundwassers infolge früherer menschlicher Tätigkeiten aufweist. Aufgrund von Altlasten ist die durch Rechtsnormen geschützte Mindestqualität nicht mehr gegeben. Für Altlasten gilt in Deutschland das Bundesbodenschutzgesetz (BbodSchG). Dieses definiert Altlasten im Sinne des Gesetzes als stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen oder Grundstücke, auf denen Abfälle gelagert, abgelagert oder behandelt worden sind. Hier spricht man von Altablagerungen. Zusätzlich zählen auch Grundstücke stillgelegter Anlagen oder sonstige Grundstücke dazu, auf denen in der Vergangenheit mit umweltgefährdenden Stoffen gearbeitet wurde, durch die Gefahren für die Allgemeinheit oder Bodenveränderungen hervorgerufen werden.